Das musst du zum Victron ESS mit §14a EnWG und §9 EEG wissen!
Kann ich mein Victron ESS nach dem neuen Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes und Paragraph 9 aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz noch wie gewohnt nutzen oder gelten jetzt massive Einschränkungen?
Mit der neuen Rahmenbedingung zum Victron Energy Energiespeichersystem sowie den daraus resultierenden Konsequenzen befasst sich dein Serviceteam von Schnell und Sicher Handelskontor in diesem Artikel (Video zum Artikel).
Info für dich: Die Links und Quellen zu den Gesetzesauszügen, der Herstellererklärung von Victron Energy und weiteres findest du am Ende des Artikels.
Was bedeutet §14a EnWG und §9 EEG genau?
Wer die Grundlagen, Richtlinien und Rahmenbedingungen zur Energieversorgung in Deutschland wissen will, befasst sich mit dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Das steht im §9 aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Paragraph 9 des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gibt unter anderem den Rahmen für das Einspeisen über die PV-Anlage vor. Es soll verhindert werden, dass Strom eingespeist wird, sobald der Strompreis 0 oder negativ ist. Außerdem muss der Netzbetreiber beim System jederzeit die Ist-Einspeisung und zusätzlich die Einspeiseleistung abrufen und stufenweise oder stufenlos anpassen können.
Energiewirtschaftsgesetz §14a
Im Paragraph 14a des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) findest du eine gesetzliche Regelung zur Sicherung der Netzstabilität in Deutschland. Unter anderem bezieht sich das auch auf die “Speicherung elektrischer Energie". Festgeschrieben wird, dass die Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway erfolgen muss, sobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. Das heißt, nur wer mit mehr als 4,2 kW aus dem Netz laden kann, fällt unter diesen Paragraphen. Ein Multiplus 2 5000-Gerät liegt zum Beispiel unterhalb der maximalen Leistung. So soll die Netzstabilität gewährleistet und eine Laden des Solarspeichers über Netzstrom zu den höchsten Belastungszeiten vermieden werden.
Victron Herstellerklärung und Anschlussplan §14a EnWG und §9 EEG
In Bezugnahme zu den Paragraphen gibt es von Victron Energy eine offizielle Herstellererklärung. Konkret heißt es in der Herstellererklärung, dass ESS-Systeme mit MultiPlus 2 und Quattro 2 in Kombination mit dem deutschen Gridcode den Anforderungen so entsprechen, wie es in den Paragraphen gefordert wird. Zudem wird beschrieben, wann die Netzdienlichkeit und Einspeisebegrenzung korrekt gegeben ist.
Allerdings wird die Konformität nur für DC-gekoppelten PV-Überschuss bzw. in Verbindung mit MPPT Geräten übernommen. Außerdem muss mindestens die VE.Bus Firmware 5.55 vorhanden sein, um das Gerät netzdienlich begrenzen zu können.
Übergangslösung: Bei einer DC-Kopplung als schnelle Lösung kannst du über das ESS-Menü auch die maximale Einspeiseleistung auf 60% begrenzen, um so den Paragraphen zu entsprechen.
Korrekter Anschluss im Victron Energiespeichersystem
Du siehst den beigefügten Anschlussplan (s. PDF oder Video) aus der Herstellerklärung zum ESS-System. Links siehst du das Smart-Meter-Gateway mit zwei Kontakten sowie rechts das Master-Gerät und angeschlossene Slave-Geräte.
Kontakt 1- K1 ist für die Einspeisesperre, der mit dem AUX 1 zum Beispiel am MultiPlus 2 verbunden wird. Kontakt 2- K2 dient zur Begrenzung der Ladeleistung und wird mit AUX 2 verbunden. Beachte bitte, dass das Smart-Meter-Gateway nur mit dem Master-L1-Gerät verbunden ist. Die Slave Geräte werden über eine VE.BUS Verbindung mit dem Master-Gerät gekoppelt und erhalten so alle notwendigen Befehle.

Wie klappt es mit AC-gekoppelten Systemen?
Auch ein AC-gekoppeltes System kann konform mit den Paragraphen 14a und 9 funktionieren. Dafür benötigst du einen AC-Wechselrichter, der von der Victron-Anlage über ModBus angesteuert wird. So kann die Drosselung am schnellsten umgesetzt werden und du erfüllst die Bedienung einer steuerbaren Verbrauchseinheit. Eine deutlich aufwändigere Lösung erreichst du mit einem Rundsteuerempfänger und prozentual berechneten plus hinterlegten Werten im Victron System.
Unser Fazit zum §14a EnWG und §9
Mit der notwendigen Umsetzung der neuen Anforderungen durch §14a EnWG und §9 EEG für neue ESS-Systeme, entsteht in der Installation mit dem neuen Smart-Meter-Gateway ein leicht erhöhter Installationsaufwand. Dafür kannst du mit einem angepassten System von der Reduzierung der Netzentgelte profitieren. Hier stehen drei Module zur Verfügung, aus denen du wählen kannst. Außerdem lassen sich die Module auch mit einem dynamischen Stromtarif kombinieren.