Garantiebedingungen der WATTSTUNDE GmbH für Solarmodule
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Produktgarantie
1.1. Die WATTSTUNDE GmbH übernimmt für die von ihr gelieferten Marken Solarmodule der Serie WSxxxSPS, WSxxxEFX, WSxxxM, WSxxxPL, WSxxxUL, WSxxxSKS, WSxxxSUL, WSxxxBL die Garantie dafür, dass diese frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
1.2. Der Garantiezeitraum beträgt je nach Modultyp 2 Jahre ab Lieferung. Modultypen mit einer über die Gewährleistung hinausgehenden Garantie werden explizit im jeweiligen Datenblatt benannt. Bei Nichtnennung gilt die normale übliche Gewährleistung.
1.3. Die Garantie umfasst nach Wahl der WATTSTUNDE die Reparatur, die Ersatzlieferung eines identisch oder ähnlich leistungsstarken Moduls oder die Erstattung des Kaufpreises. Maßgeblich ist grundsätzlich die Gesamtleistung der Ersatzmodule. Sofern kein eindeutiger Produktfehler feststellbar ist kann WATTSTUNDE die Einsendung des reklamierten Moduls zur Überprüfung verlangen. Von der Garantie nicht erfasst sind Kosten für den Ausbau, den Transport und den Wiedereinbau der Module sowie etwaige Ertragsausfälle. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ersetzte Module gehen in das Eigentum der WATTTSTUNDE GmbH über.
1.4. Bei den für die Solarmodule verwendeten Gläsern handelt es sich um hochwertige Produkte, bei denen Glasbruch im Allgemeinen nur durch mechanische Einwirkung entstehen kann, so dass für das Glas keine Garantie übernommen wird. Die Produktgarantie gilt nicht für natürlich auftretende Abnutzung wie Kratzer, Flecken, Rost oder Verfärbungen.
- Leistungsgarantie
2.1. WATTSTUNDE sichert zu, dass je nach Modultyp während eines Zeitraums von:
10 Jahren 80% oder
10 Jahren 90% oder
20 Jahren 80%
eine der genannten Leistungszusage (benannt im Datenblatt unter Berücksichtigung des Herstellungsjahres) auf die im Produktlabel ausgewiesenen Minimalleistung des entsprechenden Modlutyps erbracht wird (unter Berücksichtigung üblicher Messtoleranzen). Die Fristen gelten ab Lieferung.
2.2. Grundlage dieser Garantie ist die Modulleistungsmessung durch WATTSTUNDE mit eigenen Messgeräten.
2.3. Die Leistungsgarantie tritt immer dann in Kraft, wenn das Solarmodul aufgrund von Alterungserscheinungen von Zellen, Glas oder Einbettungsfolien nachweislich weniger Leistung erbringt als die oben genannten Prozentzahlen der Mindestleistung.
2.4. Die Garantie umfasst nach Wahl von WATTSTUNDE das Liefern von zusätzlichen oder den Austausch der gelieferten Solarmodule mittels neuer oder reparierter Module oder die teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Sofern der ursprünglich gelieferte Modultyp nicht mehr serienmäßig hergestellt wird, werden Ersatz- und Zusatzmodule der jeweiligen aktuellen Standardtypen geliefert. Von der Gewährleistung nicht erfasst sind Kosten für den Ausbau, den Transport und den Wiedereinbau der Module sowie etwaige Ertragsausfälle. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen.
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Die Produkt- sowie die Leistungsgarantie sind ausgeschlossen wenn
- der Defekt des Solarmoduls aufgrund von Systemkomponenten Kabeln, Ladereglern, Wechselrichtern o.ä. verursacht wurde;
- der Leistungsabfall durch Überspannung, Verpolung, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder ähnliche Ereignisse verursacht wurde;
- die Module durch Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Ungeziefer, mechanische Einflüsse oder höhere Gewalt beeinträchtigt wurden;
- die Module durch unsachgemäße Installation, Anwendung und Handhabung, Betrieb, Lagerung oder Transport, durch Verschmutzung oder Betrieb unter ungeeigneten Umweltbedingungen zerstört, beschädigt oder beeinträchtigt wurden;
- das Solarmodul in irgendeiner Weise technisch manipuliert wurde;
- die Module Eingriffen Dritter ausgesetzt waren;
- die Seriennummern oder Typenschilder Manipulationen ausgesetzt waren oder die Module aus sonstigen Gründen nicht eindeutig identifizierbar sind; Die zugesicherte Garantiedauer wird durch Zusatz- oder Ersatzlieferung nicht verlängert.
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Geltendmachung der Garantierechte
Die Garantierechte können unter Vorlage der Kopien der Seriennummer und der Rechnung der WATTTSTUNDE GmbH bzw. des Verkäufers mittels des Formulars „Reklamationsabwicklung“ (Download der PDF-Datei unter www.wattstunde.de) geltend gemacht werden.
4.2. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, WATTSTUNDE schriftlich anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Feststellung. Bemängelte Module, die ohne vorherige schriftliche Aufforderung seitens der WATTSTUNDE GmbH angeliefert werden, werden nicht angenommen. Weitergehende Ansprüche als die o.g. sind ausgeschlossen, insbesondere ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Modulen selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach dem Gesetz zwingend gehaftet wird. WATTSTUNDE GmbH haftet auch nicht für Mangelfolgeschäden. Das betrifft Zusatz-, Folge- oder andere wie auch immer verursachte Schäden.
4.3. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang, spätestens 6 Monate ab Entstehung des Schadens.
PDF: Garantiebedingungen der WATTSTUNDE GmbH für Solarmodule
Stand 02/19