Garantiebedingungen 5 Jahre Herstellergarantie der LIONTRON GmbH
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Garantiedauer und Geltungsbereich
Die Liontron GmbH übernimmt gegenüber Verbrauchern zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher zusteht, eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt ab Kaufdatum des Erstkunden (Rechnungsdatum), maximal jedoch 1 Jahr nach Herstellung. Die Garantie-frist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Austausch oder Instandsetzung. Die Garantie-frist beginnt in diesen Fällen nicht neu zu laufen.
Diese Garantie beschränkt oder beschneidet keinesfalls gültige, gesetzliche Bestimmungen des Kunden und sind gültig für alle Liontron Lithium Batterien mit einem Kauf-datum ab dem 01.01.2019. Ausgeschlossen sind Zube-hör-, Verbrauchsmaterialien und andere Beilegungen zum Produkt.
Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.
- Voraussetzungen und Geltendmachung
Die Voraussetzung für einen Garantiefall ist ein Mangel oder eine Fehlfunktion, welche die bestimmungsgemäße Verwendung der Batterie nicht mehr ermöglicht oder un-verhältnismäßig stark einschränkt.
Forderungen im Rahmen dieser Garantie müssen durch die schriftliche Benachrichtigung des Herstellers umge-hend, spätestens jedoch 14 Tage nach Auftreten des Fehlers oder der Auffälligkeit, geltend gemacht werden. Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garan-tiegeber:
Liontron GmbH
Herrenpfad 38
D-41334 Nettetal
E-Mail: info@liontron.de
Internet: www.liontron.deFür die Bearbeitung eines Garantieanspruchs muss die-ser eine Kopie des Kaufbeleg und eine Beschreibung der mutmaßlichen Defekte enthalten. Ohne Rechnungsko-pie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ableh-nen. Zur Prüfung des Garantieanspruchs ist dem Garan-tiegeber die Prüfung der Ware durch Einschicken der Ware zu ermöglichen.
Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden.
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Garantieleistung
Die Garantieleistungen sind jeweils maximal bis zu dem Wert des ursprünglich gezahlten Kaufpreises begrenzt. Die Haftung der Liontron GmbH gemäß dieser Garantie ist auf den Austausch, die Reparatur, die Kostenerstat-tung des Produkts beschränkt. Die Wahl ob ein Aus-tausch, eine Instandsetzung oder Kostenerstattung er-folgt obliegt ausschließlich dem Garantiegeber. Ist das fehlerhafte Produkt nicht mehr im Lieferprogramm, so behält sich der Garantiegeber das Recht vor dieses ge-gen ein technisch gleichwertiges aus dem Aktuellen Sor-timent auszutauschen.
Alle im Rahmen einer Garantieleistung ersetzten defek-ten Batterien oder Komponenten gehen mit dem Erbrin-gen der Garantieleistung in das Eigentum der Liontron GmbH über.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der durch den Mangel des Gerätes begründeten unmittelbaren o-der mittelbaren Schäden, der durch den Aus- und Einbau entstandenen Kosten oder entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen, sofern eine Haftung nicht zwingend ge-setzlich vorgeschrieben ist.
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Ausschluss
Nicht abgedeckt durch das Garantieversprechen sind Schäden, Defekte und Fehlfunktionen verursacht durch:
a) höhere Gewalt (bspw. Blitzschlag, Überspannung, Unwetter, Überschwemmung, Feuer)
b) normalen Verschleiß oder Abnutzung
c) mechanische Einwirkung oder Gewalteinflüsse wie Transportschaden, Sturz, Deformierung,
d) unsachgemäßer, missbräuchlicher oder fahrlässiger Behandlung oder Verwendung,
e) fehlerhafte Installation oder Inbetriebnahme
f) Fehlfunktion anderen angeschlossen Geräten,
g) Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen,
h) eigenständige Modifikationen, Programmierung oder Reparaturen,
i) den nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch gem. Be-triebsanleitung oder in sonstiger Weise unpassend Behandlung der Ware -
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf diese Garantie findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für die Pflichten aus dieser Garantie ist Nettetal, Deutschland. Soweit zulässig ist der Gerichts-stand Nettetal, Deutschland.
Stand 01. Juli 2019